UX/UI Designer:in
Facts
Beginn: ab sofort
Ort: München
Deine Aufgaben bei uns:
Du entwickelst und denkst, über alle Touchpoints hinweg in User Journeys – immer eine spannende Experience im Kopf
Du analysierst User und erstellst UX Grob- und Feinkonzepte, Personas, Sitemaps, Wireframes, Informationsarchitekturen, User Stories, User Flows und Design Systeme
Du kreierst !richtig! kreative und vorallem maßgeschneiderte UI Designs
Du erarbeitest digitale Kampagnen mit innovativen Ideen, die begeistern
Du hast ein technisches Verständnis für die Umsetzung deiner Konzepte
Du arbeitest eng mit unseren Kunden und hast Spaß deine Iddeen zu präsentieren
Du bist sowohl für den Kunden als auch intern ein innovativer und kreativer Treiber – wir werden deine Fans!
Du nutzt in deinem beruflichen Alltag verschiedene Tools wie Sketch, XD, Figma, Adobe Creative Cloud, Miro, After Effects, etc.
Bring ein, was dich ausmacht – was dabei sein sollte:
Studium mit Schwerpunkt Interaction Design, Mediendesign, Produktdesign oder Ähnliches
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mit Schwerpunkt Konzept und Design
Erfahrung in der Entwicklung von CX Lösungen
Starkes Portfolio mit digitaler und kreativer Arbeit - wir sind gespannt! :)
Neugier, Begeisterungsfähigkeit und ein Gespür für Trends
Interesse für konzeptionelle, kreative und technische Herausforderungen
Schnelle Auffassungsgabe und Out-of-the-Box-Denken
Kommunikations- und Teamfähigkeit
Was wir dir bieten:
Arbeit in einer inhabergeführten Agentur mit kurzen Entscheidungswegen und flachen Hierarchien
Feedback-Kultur und transparente Kommunikation - wir können über alles sprechen!
Raum für neue Ideen, viel Gestaltungsfreiraum, ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld und Weiterbildungsmöglichkeiten
Spannende und vielseitige Projekte aus unterschiedlichen Branchen
Unterstützung im Team und echtes Miteinander, wie z.B. wöchentliches Yoga, “KHOR goes to …”- Ausflüge, coole Agentur-Events, monatliche Creativity & Innovation Days zur gemeinsamen Weiterbildung, etc.
Flexible Arbeitszeiten und Home-Office-Regelung